Gibt es ab dem Jahr 2024 ein neues Impfschadensrecht?
Ja, das ist der Fall. Es gibt dazu neue gesetzliche Festlegungen in § 24 SGB XIV. Diese Bestimmung sieht ab 01.01.2024 einen auf Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe bezogenen sozialen Entschädigungstatbestand vor.
Siehe zum Ganzen auch den Beitrag von Aligbe in NJW 2023, 3457 ff..