Gesellschaftsrechtliche Treuepflicht
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden (BGH, Urt. v.12.07.2022 – II ZR 81/21):
„Einer nach Kündigung der Gesellschaft durch einen Gesellschafter als Privatgläubiger auf Feststellung des Ausscheidens des gekündigten Gesellschafters gerichteten Klage kann ein aus der gesellschafterlichen Treuepflicht folgender Wiederaufnahmeanspruch entgegengehalten werden.“