Führt § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX zu einem Anspruch des Arbeitnehmers auf ein betriebliches Eingliederungsmanagement?
Nein, meint das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Urteil aus dem Jahr 2021 (BAG, Urt. v. 07.09.2021 – 9 AZR 571/20). Im Leitsatz heißt es:
„§ 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX begründet keinen Individualanspruch der betroffenen Arbeitnehmer auf Einleitung und Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM).“