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ETL-Rechtsanwälte Rostock erfolgreich vor dem Arbeitsgericht Rostock und Landesarbeitsgericht M-V

Öffentlicher Dienst und Inflationsausgleichszahlungen gemäß Tarifvertrag
ETL-Rechtsanwälte Rostock erfolgreich vor dem Arbeitsgericht Rostock und Landesarbeitsgericht M-V
Unsere Erfolge
13.11.2024

ETL-Rechtsanwälte Rostock erfolgreich vor dem Arbeitsgericht Rostock und Landesarbeitsgericht M-V

Öffentlicher Dienst und Inflationsausgleichszahlungen gemäß Tarifvertrag

Wir bei ETL-Rechtsanwälte freuen uns, einen bedeutenden rechtlichen Erfolg bekannt zu geben, der die Rechte der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst maßgeblich stärkt. In einem beispielhaften Einsatz für die Interessen unseres Mandanten konnten wir, die ETL-Rechtsanwälte aus Rostock (RAin Rachimow), einen entscheidenden Sieg vor dem Arbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern erringen (ArbG Rostock, 22. Februar 2024, 3 Ca 1058/23, LAG M-V, Urt. v. 10.09.2024 – 5 SLa 49/24).

In einem wegweisenden Urteil bestätigten beide Instanzen das Recht unseres Mandanten, einem Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, auf Inflationsausgleichszahlungen in voller Höhe unter besonderen Umständen. Die richterlichen Entscheidungen (ArbG Rostock, 22. Februar 2024, 3 Ca 1058/23, LAG MV, Urt. v. 10. September 2024 – 5 SLa 49/24) unterstreichen, dass auch bei einem Teilzeitarbeitsverhältnis, das temporär in eine Vollzeitbeschäftigung umgewandelt wird, der volle Anspruch auf finanzielle Ausgleichsleistungen erhalten bleibt.

Der Arbeitnehmer hat daher auch dann einen Anspruch auf einen Inflationsausgleich in voller Höhe, wenn der Arbeitgeber bei einem Teilzeitarbeitsverhältnis aufgrund eines vertraglich vereinbarten einseitigen Leistungsbestimmungsrechts zu den maßgeblichen Stichtagen eine Vollzeitbeschäftigung angeordnet hat.

Dieses Urteil ist besonders relevant, da der Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum hinweg eine Vollzeitbeschäftigung angeordnet hatte, ohne eine nachvollziehbare Rechtfertigung für eine anschließende Reduzierung der Arbeitsstunden während des laufenden Rechtsstreits zu liefern. Das Gericht erkannte an, dass ein solches Vorgehen dem Grundsatz des billigen Ermessens widerspricht und bestätigte somit den Anspruch unseres Mandanten in vollem Umfang.

Das Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht sahen die Anträge als begründet an und gaben der Klage in beiden Instanzen vollständig statt. Die Kosten des Rechtstreits wurden der Beklagten auferlegt.

Wir setzen uns auch weiterhin mit voller Kraft und Expertise für die Interessen unserer Mandanten ein, um auch in Zukunft ähnliche Erfolge erzielen zu können.

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Autor(en)


Aigerim Rachimow
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Medizinrecht

Mail: rostock@etl-rechtsanwaelte.de


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