ETL-Rechtsanwälte Köln erfolgreich vor dem Arbeitsgericht Herne
Die ETL-Rechtsanwälte aus Köln (RA Soltyszeck) vertreten ihren Mandanten (= Arbeitgeber) erfolgreich vor dem Arbeitsgericht in Herne (ArbG Herne, Urt. v. 30.03.2023 – 4 Ca 1518/22).
Mit der Klage beanspruchte die ausgeschiedene Arbeitnehmerin Zahlung von Fortbildungskosten in Höhe von 650,80 Euro netto sowie Entgeltfortzahlung für einen behaupteten Krankheitsfall in Höhe von 5.708,77 Euro brutto.
Das Arbeitsgericht sprach der Klägerin nur die geltend gemachten Fortbildungskosten zu. Dem Antrag auf Entgeltfortzahlung erteilte das Arbeitsgericht hingegen eine Absage. Die Kosten des Rechtstreits wurden der Klägerin zu 90% auferlegt.
Das Urteil ist rechtskräftig.