Erstreckt sich ein Durchsuchungsbeschluss auch auf ein Kinderzimmer, das Teil der Wohnung ist?
Grundsätzlich ja, meint das Landgericht Nürnberg-Fürth (LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 06.12.2023 – 12 Qs 77/23):
„Der auf § 102 StPO gestützte Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Beschuldigten rechtfertigt regelmäßig auch die Durchsuchung eines vom erwachsenen Kind des Beschuldigten bewohnten Zimmers, das Teil der Wohnung ist.“