Erklärung des Austritts eines Gesellschafters aus einer GmbH beendet ein bis dahin bestehendes Wettbewerbsverbot
Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat entschieden, dass bereits die Erklärung eines Gesellschafters aus einer GmbH auszutreten, das bis dahin bestehende gesellschaftsvertragliche Wettbewerbsverbot beende (OLG Nürnberg, Urt. v. 14.10.2020 – 12 U 1440/20, NJW-Spezial 2020, 689). Das an sich umfassende Wettbewerbsverbot sei im Sinne von Art. 12 Abs. 1 GG einschränkend auszulegen.