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Entziehung der Zulassung nach eigenmächtiger Vertragsgestaltung durch einen Zahnarzt

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.09.2022 – L 7 KA 4/20
Entziehung der Zulassung nach eigenmächtiger Vertragsgestaltung durch einen Zahnarzt
Aktuelles
25.03.2023

Entziehung der Zulassung nach eigenmächtiger Vertragsgestaltung durch einen Zahnarzt

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.09.2022 – L 7 KA 4/20

Das LSG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 21.09.2022 – L 7 KA 4/20 – die Entziehung der vertragszahnärztlichen Zulassung wegen gröblicher Verletzung vertragszahnärztlicher Pflichten bestätigt:

„1. Die Zulassung eines Zahnarztes zur vertragszahnärztlichen Versorgung ist nach § 95 Abs. 6 S. 1 SGB 5 i. V. m. § 27 Abs. 1 S. 1 Zulassungsordnung für Vertragszahnärzte zu entziehen, wenn der Vertragszahnarzt u. a. seine vertragszahnärztlichen Pflichten gröblich verletzt.

  1. Eine solche Verletzung vertragszahnärztlicher Pflichten liegt u. a. dann vor, wenn der Vertragszahnarzt eine vertragszahnärztliche Tätigkeit in einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft organisiert und ausübt, die tatsächlich lediglich pro forma, also in der zugelassenen Form nur zum Schein besteht.
  2. Ebenso rechtfertigt der Verstoß gegen die Pflicht zur peinlich genauen Abrechnung die Entziehung der Zulassung.

Das Gericht sah es im Ergebnis als erwiesen an, dass der seit 1991 zugelassene Zahnarzt seine vertragszahnärztliche Tätigkeit u.a. in einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft organisiert und ausgeübt hat, die tatsächlich lediglich pro forma, also in der zugelassenen Form nur zum Schein bestand. Außerdem habe der Kläger diffuse – für jeden Dritten unübersichtliche und teilweise widersprüchliche Verträge maßgeblich konzipiert – und (allein) durch dieses Verhalten eine Prüfung der Frage, ob die Kooperation dem Recht entspricht, massiv erschwert. Das Gericht nimmt eine eigenständige Sorgfaltspflichtverletzung an, wenn ein Vertrags(zahn)arzt vertragsgestaltend tätig wird, ohne sich ausreichenden juristischen Sachverstand zu beschaffen und sich um Beratung zu kümmern.

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Katrin-C. Beyer, LL.M.
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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