Entschuldigtes Fehlen eines Arbeitnehmers
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat im Leitsatz wie folgt entschieden (LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.07.2023 – 10 Sa 625/23):
„Eine Arbeitnehmerin, die sich in stationärer Behandlung befindet, fehlt nicht unentschuldigt.“
Des weiteren führt das Gericht zu einer verspäteten Krankmeldung der Arbeitnehmerin wie folgt aus:
„Selbst wenn die Klägerin zuvor wochenlang ihre Anzeige- und/oder Nachweispflicht aus dem EFZG verletzt haben sollte, handelte es sich um eine auf steuerbarem Verhalten der Klägerin beruhende Vertragspflichtverletzung. Bei derartigen Pflichtverletzungen ist nach der ständigen Rechtsprechung des BAG grundsätzlich davon auszugehen, dass ihr künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann. Die ordentliche wie die außerordentliche Kündigung wegen einer Vertragspflichtverletzung setzen deshalb regelmäßig eine Abmahnung voraus. Sie dient der Objektivierung der negativen Prognose.“