Enthält eine Umgangsregelung konkludent das Verbot, zu anderen Zeiten Kontakt zum Kind aufzunehmen?
Nein, meint das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main (OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 05.06.2023 – 6 WF 68/23).
Ergänzende Hinweise
Das OLG Frankfurt ist anderer Auffassung als das Kammergericht. Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage wurde die Rechtsbeschwerde zugelassen.