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Endet das Amt der Schwerbehindertenvertretung bei Absinken der Zahl schwerbehinderter Mitarbeiter unter den Schwellenwert vorzeitig?

Endet das Amt der Schwerbehindertenvertretung bei Absinken der Zahl schwerbehinderter Mitarbeiter unter den Schwellenwert vorzeitig?
Frage der Woche
27.04.2023

Endet das Amt der Schwerbehindertenvertretung bei Absinken der Zahl schwerbehinderter Mitarbeiter unter den Schwellenwert vorzeitig?

Nein, meint das Bundesarbeitsgericht (BAG, Beschl. v. 19.10.2022 – 7 ABR 27/21, DB 2023, 844). In den Entscheidungsgründen (Rn. 23) heißt es:

„Sinkt die Anzahl schwerbehinderter Beschäftigter unter die erforderliche Mindestzahl des § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, endet das Mandat der gewählten Schwerbehindertenvertretung nicht vorzeitig (ebenso BeckOK SozR/Brose Stand 1. September 2022 SGB IX § 177 Rn. 33; Christians GK-SGB IX Stand August 2022 § 177 Rn. 131; Dusel/Hoff in Bihr/Fuchs/Krauskopf/Ritz SGB IX § 94 Rn. 5; HaKo-BetrVG/Düwell 6. Aufl. § 32 Rn. 15; FKS-SGB IX/Krämer/Gün 4. Aufl. § 177 Rn. 32; Fuchs/Ritz/Rosenow/Ritz SGB IX 7. Aufl. § 177 Rn. 40; Knittel SGB IX 11. Aufl. § 94 Rn. 242; Kossens/von der Heide/Maaß SGB IX 4. Aufl. § 94 Rn. 46; Mushoff in Hauck/Noftz SGB IX Stand Dezember 2018 § 177 Rn. 68; Pahlen in Neumann/Pahlen/Greiner/Winkler/Jabben SGB IX 14. Aufl. § 177 Rn. 43; vgl. auch Bötzel Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat als Interessenvertretung schwerbehinderter Menschen im Betrieb S. 69 f.; Endres Schwellenwertregelungen im Arbeitsrecht S. 143; Sachadae Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung S. 190; aA Trenk-Hinterberger in HK-SGB IX 3. Aufl. § 94 Rn. 39; Hohmann in Wiegand Schwerbehindertenrecht Stand Juni 2017 § 94 SGB IX Rn. 322 [bei Absinken der Anzahl der Beschäftigten im Betrieb insgesamt unter fünf]). Eine solche ausdrückliche Annahme stellt das Gesetz nicht auf; gegen sie sprechen vor allem normsystematische Erwägungen. Sie ist außerdem weder aus teleologischen Gründen geboten noch von der vom Landesarbeitsgericht angenommenen Parallelwertung betriebsverfassungs- und schwerbehindertenvertretungsrechtlicher Maßgaben getragen.“

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Autor(en)


Steffen Pasler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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