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Eintragung einer Vor-GmbH & Co. KG

Eintragung einer Vor-GmbH & Co. KG
Aktuelles
22.11.2024

Eintragung einer Vor-GmbH & Co. KG

Zur Eintragung einer Vor-GmbH & Co. KG hat das OLG Brandenburg entschieden:

Eine Kommanditgesellschaft darf nicht in das Handelsregister eingetragen werden, wenn ihre Komplementärin eine Gesellschaft ist, die ihrerseits in das Handelsregister eingetragen werden muss, aber noch nicht eingetragen worden ist.

Die materielle Rechtslage wird davon nicht berührt: Wenn die KG zu ihrer Entstehung der Eintragung nicht bedarf (§§ 161 II, 105 II HGB), besteht sie allein kraft des Gesellschaftsvertrages auch mit einer Vor-GmbH als Komplementärin. Bedarf sie der Eintragung, besteht zuvor eine GbR mit der Vor-GmbH als Gesellschafterin. Anders als diese materielle Rechtslage ist indes das Registerrecht durch die am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Änderungen des Personengesellschaftsrechts in hier entscheidungserheblicher Hinsicht verändert worden. Die zuvor unbestrittene Auffassung, die KG dürfe mit der Vor-GmbH als ihrer Komplementärin eingetragen werden, und diese Eintragung sei sodann, nach Eintragung der GmbH, richtigzustellen (BGH, NJW 1985, 736), ist mit dem geänderten Recht nicht mehr vereinbar.

Es reicht nach § 707 a I 2 BGB nicht aus, die Gesellschaft in sicherer Erwartung der Eintragung ihrer Gesellschafter-Gesellschaft eintragen zu können.

Die Norm lässt die Eintragung nicht zu, sobald für die Gesellschafter-Gesellschaft ein Eintragungsantrag gestellt ist, dem keine offensichtlichen Hindernisse entgegenstehen. Erst die Eintragung der Gesellschafter-Gesellschaft eröffnet der Gesellschaft deren eigene Eintragung. Die entsprechende Anwendung führt für die Vor-GmbH zu dem Ergebnis, nicht die Eintragungspflicht der GmbH und nicht deren Eintragungsantrag als Eintragungsvoraussetzung ausreichen zu lassen, sondern erst die vollzogene Eintragung der GmbH, die als Komplementärin vorgesehen ist.

OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.7.2024, 7 W 41/24

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Dr. Mario Hoffmann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Medizinrecht

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