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Einstweilige Verfügung gerichtet auf Beschäftigung eines Arbeitnehmers

Einstweilige Verfügung gerichtet auf Beschäftigung eines Arbeitnehmers
Aktuelles
20.08.2024

Einstweilige Verfügung gerichtet auf Beschäftigung eines Arbeitnehmers

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Sachsen hat entschieden (LAG Sachsen, Urt. v. 19.02.2024 – 2 SaGa 9/23 m. Anm. Zaumseil in DB 2024, 1755):

„Im ungekündigten Arbeitsverhältnis setzt der Verfügungsgrund zum Erlass einer auf tatsächliche Beschäftigung gerichteten einstweiligen Verfügung kein ´besonderes´ Beschäftigungsinteresse voraus. Bei bestehendem Verfügungsanspruch genügt vielmehr die bei Nichtbeschäftigung drohende Persönlichkeitsrechtsverletzung.

Ein Anspruch auf Zahlung eines Notbedarfsentgelts kann sich hinsichtlich der Höhe an den Pfändungsfreigrenzen orientieren.“

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