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Ein Stern im Bewertungsportal – negative Tatsachen müssen bewiesen werden!

Ein Stern im Bewertungsportal – negative Tatsachen müssen bewiesen werden!
Aktuelles
23.08.2023

Ein Stern im Bewertungsportal – negative Tatsachen müssen bewiesen werden!

In einer Entscheidung aus dem März 2023 befasst sich das Landgericht (LG) Frankenthal mit einer Bewertung auf einem Online-Bewertungsportal (Google?), mit der der betroffene Unternehmer nicht einverstanden war (LG Frankenthal, Urt. v. 22.03.2023 – 6 O 18/23). Im Ergebnis ist das Gericht zu der Erkenntnis gelangt, dass die Bewertung zu unterlassen bzw. zu beseitigen war. Der Merksatz lautet: Wer auf einem Online-Bewertungsportal eine nicht zutreffende Tatsache behauptet, muss nachweisen, dass die Behauptung der Wahrheit entspricht, anderenfalls muss die Bewertung unterlassen bzw. entfernt werden.

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Jens Reininghaus
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für IT-Recht

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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