Startseite | Aktuelles | Die Inflationsausgleichsprämie ist pfändbar!

Die Inflationsausgleichsprämie ist pfändbar!

Die Inflationsausgleichsprämie ist pfändbar!
Aktuelles
04.06.2024

Die Inflationsausgleichsprämie ist pfändbar!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zur Inflationsausgleichsprämie einen wegweisenden Beschluss veröffentlicht (BGH, Beschl. v. 25.04.2024 – IX ZB 55/23). Im Leitsatz heißt es zu a) und b):

„Die vom Arbeitgeber gezahlte Inflationsausgleichsprämie ist Arbeitseinkommen und als solches pfändbar.

Die Prämie ist Teil des wiederkehrend zahlbaren Arbeitseinkommens.“

Suchen
Format
Autor(en)


Ira Heinrichs
Rechtsfachwirtin

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten


Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

Weitere interessante Artikel