Darf ein Arbeitnehmer länger als sechs Stunden ohne Pause arbeiten?
Nein, das verstößt gegen das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). In § 4 Satz 3 ArbZG heißt es:
Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.