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Darf der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer bei mobiler Arbeit mit Hilfe eines Ortungssystems überwachen?

Darf der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer bei mobiler Arbeit mit Hilfe eines Ortungssystems überwachen?
Frage der Woche
22.04.2024

Darf der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer bei mobiler Arbeit mit Hilfe eines Ortungssystems überwachen?

Die Beantwortung dieser Frage wirft eine Vielzahl von Fragen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten auf. Es geht nicht nur ums Arbeitsrecht, sondern etwa auch um Datenschutzrecht und Strafrecht.

In einem Beitrag in DB 2024, 935 ff. spricht sich Kinzinger für ein weitgehende Zulässigkeit der Überwachung mobiler Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber aus. Dieser Standpunkt ist freilich sehr umstritten.

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Autor(en)


Rainer Robbel
Rechtsanwalt
ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV-zert.), Datenschutzauditor (Bitkom-zert.)

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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Dr. Uwe P. Schlegel
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