Corona-Kinderbonus und Kindesunterhaltsbedarf
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat entschieden (OLG Koblenz, Beschl. v. 01.12.2020 – 13 UF 375/20):
„Der sog. Corona-Kinderbonus ist hälftig auf den Kindesunterhaltsbarbedarf eines minderjährigen, bei einem Elternteil lebenden Kindes anzurechnen.“