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Bundesrat stimmt Sozialschutz-Paket II zu

Erhöhung des Kurzarbeitergeldes und erweiterte Hinzuverdienstmöglichkeiten
Bundesrat stimmt Sozialschutz-Paket II zu
Aktuelles
20.05.2020

Bundesrat stimmt Sozialschutz-Paket II zu

Erhöhung des Kurzarbeitergeldes und erweiterte Hinzuverdienstmöglichkeiten

Der Bundesrat hat in seiner 989. Sitzung am 15. Mai 2020 dem so genannten Sozialschutz-Paket II zugestimmt, das der Bundestag einen Tag zuvor beschlossen hatte. Damit sollen die Belastungen des Arbeitsmarktes durch die Corona-Krise weiter abgefedert werden.

Erhöhung des Kurzarbeitergeldes

Es sieht eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes vor. Für diejenigen, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, steigt der Betrag ab dem vierten Monat um 10 auf 70 Prozent. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Kindern erhalten weitere 7 Prozent mehr. Ab dem siebten Monat erhöht sich das Kurzarbeitergeld auf 80 Prozent bzw. 87 für Haushalte mit Kindern. Die Regelungen gelten bis Ende 2020.

Erweiterte Möglichkeiten beim Hinzuverdienst

Außerdem weitet das Gesetz die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Kurzarbeiter aus: Ab 1. Mai 2020 dürfen sie in allen Berufen bis zur vollen Höhe ihres bisherigen Monatseinkommens hinzuverdienen. Die Beschränkung auf systemrelevante Berufe wird aufgehoben. Die Regelungen gelten bis Jahresende.

Verlängerung des Arbeitslosengeldes

Erleichterungen kommen auch für Arbeitslose, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020 endet: Sie erhalten drei Monate länger Arbeitslosengeld.

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Raik Pentzek
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht

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Aigerim Rachimow
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Medizinrecht

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