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Bis wann muss der Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt worden sein?

Bis wann muss der Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt worden sein?
Frage der Woche
18.08.2020

Bis wann muss der Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt worden sein?

Anträge der durch das Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen Unternehmen können noch bis zum 30.09.2020 gestellt werden.

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Autor(en)

Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt


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