Besteht eine Test- oder Impfpflicht für den Umgang eines Elternteils mit seinem Kind aufgrund der Corona-Pandemie?
Diese Frage hat das OLG Nürnberg durch Beschluss vom 12.04.2021 (OLG Nürnberg, Beschl. v. 12.4.2021 – 10 UF 72/21) mit nein beantwortet. In den Entscheidungsgründen hierzu heißt es
„der Antragsgegner sei nicht befugt, den Umgang davon abhängig zu machen, dass die Antragstellerin vor jedem Kontakt einen negativen Corona-Test vorlege. Die derzeitige Pandemie stelle keinen Grund dar, das verfassungsmäßig gewährleistete Recht der Antragstellerin auf Umgang mit ihren Kindern einzuschränken.
Eine Verpflichtung der Antragstellerin zur Testung auf das Vorliegen einer Covid 19 – Erkrankung besteht nicht. Grundsätzlich kann eine Testung von dem umgangsberechtigten Elternteil nur dann gefordert werden, wenn hierfür die Voraussetzungen nach den von den Gesundheitsämtern vorgegebenen Richtlinien gegeben sind, etwa das Vorliegen Covid 19 – typischer Symptome oder der Kontakt mit erkrankten Personen (s. OLG Braunschweig, Beschluss vom 22. Mai 2020 – 1 UF 51/20, Tz. 21 -, juris).“
Auch eine Impfpflicht besteht nicht. Hierzu heißt es im o.g. Beschluss:
„Der Antragsgegner kann des Weiteren den Umgang nicht davon abhängig machen, dass die Antragstellerin gegen Covid 19 geimpft ist.“