Besteht eine Hinweispflicht des Architekten im Hinblick auf den etwaig einzuhaltenden Denkmalschutz?
Ja, meint das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a. M. (OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 25.04.2022 – 29 U 185/20, NJW-Spezial 2022, 430). Im Leitsatz heißt es:
„1. Ein mit der Grundlagenermittlung und der Entwurfsplanung beauftragter Architekt hat seinen Auftraggeber über ein etwaiges denkmalschutzrechtliches Genehmigungserfordernis aufzuklären.
- Eine Verletzung dieser Aufklärungspflicht verpflichtet den Architekten mangels besonderer Abreden nicht zum Ersatz reiner Vermögensschäden, die aus dem Verlust steuerlicher Vergünstigungen resultieren.“