Besteht ein Unterhaltsanspruch des Kindes einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft?
Ja, meint das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg (OLG Brandenburg, Hinweisbeschl. v. 26.10.200 – 9 UF 178/20, NJW-Spezial 2021, 228). Das Gericht stützt den Anspruch auf § 328 Abs. 1 BGB. In den Entscheidungsgründen des Beschlusses heißt es:
„Das Amtsgericht hat mit zutreffenden Erwägungen eine vertragliche Unterhaltsverpflichtung der Antragsgegnerin gegenüber der Antragstellerin gemäß § 328 BGB begründet.
- (Kein) Gesetzlicher Unterhaltsanspruch
Zutreffend hat das Amtsgericht zunächst ausgeführt, dass ein gesetzliches Unterhaltsverhältnis (§§ 1601 ff. BGB i.V.m. §§ 1591 ff. BGB) zwischen den hier Beteiligten nicht besteht. Denn die Antragsgegnerin ist weder die Mutter der Antragstellerin gem. § 1591 BGB noch ihr Vater gem. § 1592 BGB noch kommt ein anderweitiges gesetzliches Co-Mutterschaftsverhältnis analog §§ 1591 ff. BGB in Betracht.
- Vertraglicher Unterhaltsanspruch
Jedoch folgt aus den Regelungen des § 328 BGB (i.V.m. den §§ 1601 ff. BGB), dass die Antragstellerin aufgrund eines zwischen ihrer Mutter und der Antragsgegnerin geschlossenen Vertrages zugunsten Dritter unterhaltsrechtlich berechtigt ist.“