Behandlungsfehler durch einen Zahnarzt - Entfernung und Neueinsetzung von zwei Implantaten / Recht des Zahnarztes auf Nachbesserung
OLG Dresden, Urt. v. 14.01.2020 – 4 U 1562/19, NJW 2020, 1229 [Leitsätze]:
1. Für die infolge eines Behandlungsfehlers notwendige Entfernung und Neueinsetzung zweier Zahnimplantate ist ein Schmerzensgeld von 3.000,00 € ausreichend.
2. Dem Zahnarzt steht grundsätzlich nach der fehlerhaften Eingliederung von Zahnersatz ein Nachbesserungsrecht zu, dass Ansprüche auf materiellen oder immateriellen Schadenersatz ausschließt.
3. Eine solche Nachbesserung ist allerdings unzumutbar, wenn die zahnärztliche Leistung vollständig unbrauchbar ist; dies ist auch dann der Fall, wenn ihr Verbleib mit einem dauerhaft deutlich erhöhten Entzündungsrisikos verbunden wäre.