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Baumfällkosten als umlagefähige Nebenkosten bei der Wohnungsmiete

Baumfällkosten als umlagefähige Nebenkosten bei der Wohnungsmiete
Aktuelles
30.12.2021

Baumfällkosten als umlagefähige Nebenkosten bei der Wohnungsmiete

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden (BGH, Urt. v. 10.11.2021 – VIII ZR 107/20):

„Die Kosten der Fällung eines – wie hier – morschen, nicht mehr standsicheren Baums sind grundsätzlich umlagefähige Kosten der Gartenpflege im Sinne von § 2 Nr. 10 BetrKV.“

Ergänzende Hinweise

Mit seiner Entscheidung hat der BGH eine uneinheitliche, unterinstanzliche Rechtsprechung abschließend entschieden. Siehe dazu auch den Bericht und die Stellungnahme von Hau & Grund RheinlandWestfalen v. 23.12.2021.

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