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Barunterhalt und Naturalunterhalt?

Barunterhalt und Naturalunterhalt?
Frage der Woche
03.02.2020

Barunterhalt und Naturalunterhalt?

Gegenüber minderjährigen Kindern haben Eltern immer eine Unterhaltspflicht.

Leben die Kinder bei beiden Eltern oder einem Elternteil, wird Naturalunterhalt geleistet, d.h. die Eltern stellen den Kindern Naturalien und Sachwerte, so Unterkunft, Kleidung, Nahrung, Möbel, Spielsachen, Schulsachen u. ä. zur Verfügung. Die Kinder erhalten kein Bargeld, eventuell jedoch Taschengeld.

Trennen sich die Eltern, sorgt der Elternteil, bei dem die Kinder leben, für den Naturalunterhalt. Der andere Elternteil erbringt Barunterhalt in Form einer monatlich zu erbringenden Geldleistung. Diese bemisst sich nach der Düsseldorfer Tabelle.

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Autor(en)


Katja Seiffart
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Sozialrecht

Mail: eisenach@etl-rechtsanwaelte.de


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