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Außerordentliche und fristlose Kündigung wegen Mordes

Außerordentliche und fristlose Kündigung wegen Mordes
Aktuelles
10.02.2022

Außerordentliche und fristlose Kündigung wegen Mordes

Das Arbeitsgericht Potsdam hat die Kündigung einer Pflegekraft nach mehreren, von ihr verübten Morden in einem Wohnheim bestätigt (ArbG Potsdam, Urt. v. 01.02.2022 – 7 CA 642/21). Das Gericht folgte damit nicht der Argumentation der Arbeitnehmerin, dass sie auch durch Vernachlässigung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers schwierige Arbeitsbedingungen vorgefunden habe und angeblich unzumutbare Arbeitsbedingungen zu den Mordtaten beigetragen hätten.

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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt



Rüdiger Soltyszeck, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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