Außerordentliche und fristlose Kündigung wegen Mordes
Das Arbeitsgericht Potsdam hat die Kündigung einer Pflegekraft nach mehreren, von ihr verübten Morden in einem Wohnheim bestätigt (ArbG Potsdam, Urt. v. 01.02.2022 – 7 CA 642/21). Das Gericht folgte damit nicht der Argumentation der Arbeitnehmerin, dass sie auch durch Vernachlässigung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers schwierige Arbeitsbedingungen vorgefunden habe und angeblich unzumutbare Arbeitsbedingungen zu den Mordtaten beigetragen hätten.