Arzthaftung wegen Aufklärungsmangel bei chirotherapeutischer Behandlung
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat entschieden (OLG Hamm, Urt. v. 02.02.2021 – 26 U 54/19):
„Bei einer Manipulation an der Wirbelsäule ist über das Risiko der Einblutung aufzuklären. Erfordert diese Blutung als subdurales Hämatom eine Operation, können dem Arzt / Chiropraktiker auch die Folgen der Operation zuzurechnen sein. Bei einer inkompletten Querschnittslähmung kann ein Schmerzensgeld von 150.000,- € angemessen sein.“