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Arzthaftung wegen Aufklärungsmangel bei chirotherapeutischer Behandlung

Arzthaftung wegen Aufklärungsmangel bei chirotherapeutischer Behandlung
Aktuelles
15.05.2021 — Lesezeit: 1 Minute

Arzthaftung wegen Aufklärungsmangel bei chirotherapeutischer Behandlung

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat entschieden (OLG Hamm, Urt. v. 02.02.2021 – 26 U 54/19):

„Bei einer Manipulation an der Wirbelsäule ist über das Risiko der Einblutung aufzuklären. Erfordert diese Blutung als subdurales Hämatom eine Operation, können dem Arzt / Chiropraktiker auch die Folgen der Operation zuzurechnen sein. Bei einer inkompletten Querschnittslähmung kann ein Schmerzensgeld von 150.000,- € angemessen sein.“

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Autor(en)


Dr. Stefan Müller-Thele
Rechtsanwalt

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

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