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Arzthaftung wegen Aufklärungsmangel bei chirotherapeutischer Behandlung

Arzthaftung wegen Aufklärungsmangel bei chirotherapeutischer Behandlung
Aktuelles
15.05.2021

Arzthaftung wegen Aufklärungsmangel bei chirotherapeutischer Behandlung

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat entschieden (OLG Hamm, Urt. v. 02.02.2021 – 26 U 54/19):

„Bei einer Manipulation an der Wirbelsäule ist über das Risiko der Einblutung aufzuklären. Erfordert diese Blutung als subdurales Hämatom eine Operation, können dem Arzt / Chiropraktiker auch die Folgen der Operation zuzurechnen sein. Bei einer inkompletten Querschnittslähmung kann ein Schmerzensgeld von 150.000,- € angemessen sein.“

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Autor(en)


Dr. Stefan Müller-Thele
Rechtsanwalt

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt

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