Arbeitszeugnisse müssen auf dem Firmenbriefbogen des Arbeitgebers erstellt werden
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin hat entschieden, dass qualifizierte Arbeitszeugnisse auf dem Firmenbriebogen des Arbeitgebers erstellt werden müssen (LAG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28.11.2023 – 26 Ta 1198/23). Es dürfe nicht der Eindruck erweckt werden, dass es sich lediglich um die Übernahme des Entwurfes eines Dritten handele.