Altersdiskriminierende Stellenanzeige (zukunftsorientierte, kreative Mitarbeit in einem jungen, hochmotivierten Team
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Das LAG Nürnberg hat zu §§ 1, 3, 7, 11, 15, 22 AGG entschieden (LAG Nürnberg, Urt. v. 27.05.2020 – 2 Sa 1/20):
Bietet der Arbeitgeber in einer Stellenanzeige eine „zukunftsorientierte, kreative Mitarbeit in einem jungen, hochmotivierten Team“, so liegt hierin eine Tatsache, die eine Benachteiligung des nicht eingestellten 61-jährigen Bewerbers wegen des Alters nach § 22 AGG vermuten lässt.