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Altersdiskriminierende Stellenanzeige (zukunftsorientierte, kreative Mitarbeit in einem jungen, hochmotivierten Team)

Altersdiskriminierende Stellenanzeige (<q>zukunftsorientierte, kreative Mitarbeit in einem jungen, hochmotivierten Team</q>)
Aktuelles
12.10.2020 — Lesezeit: 1 Minute

Altersdiskriminierende Stellenanzeige (zukunftsorientierte, kreative Mitarbeit in einem jungen, hochmotivierten Team)

Das LAG Nürnberg hat zu §§ 1, 3, 7, 11, 15, 22 AGG entschieden (LAG Nürnberg, Urt. v. 27.05.2020 – 2 Sa 1/20):

Bietet der Arbeitgeber in einer Stellenanzeige eine „zukunftsorientierte, kreative Mitarbeit in einem jungen, hochmotivierten Team“, so liegt hierin eine Tatsache, die eine Benachteiligung des nicht eingestellten 61-jährigen Bewerbers wegen des Alters nach § 22 AGG vermuten lässt.

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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt



Dr. Stefan Müller-Thele
Rechtsanwalt

Mail: koeln@etl-rechtsanwaelte.de


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