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Verkehrsrecht

Fahrtaufwendungen (Fahrten von Angehörigen ins Krankenhaus u.a.)

Hier geht um die Frage des Umfangs eines Schadensersatzanspruchs im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall.

Neben den eigenen Fahrtkosten zu den notwendigen medizinischen Behandlungen, haben auch nahe Angehörige Anspruch hierauf. Krankenhausbesuche gehören haftungsrechtlich zu den Heilbehandlungskosten und damit zu dem Wiederherstellungsaufwand, den der Schädiger nach § 249 Abs. 2 BGB zu ersetzen hat. Die mit den Krankenhausbesuchen naher Angehöriger bewirkte Förderung des Heilungserfolges wird im Rahmen einer wertenden Betrachtung dem Aufwand für die Heilung des Verletzten zugerechnet. Bei Pkw-Fahrten werden diese von den Gerichten überwiegend unter entsprechender Heranziehung des Rechtsgedanken des § 5 JVEG aktuell mit 0,25 Euro/km in Ansatz gebracht. Auch Parkgebühren sind zu ersetzen. Hierzu ist es wichtig, alle Belege über Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Unfall stehen, sorgfältig aufzubewahren, den die unfallbedingten Heilbehandlungskosten bedürfen stets eines Nachweises, etwa in Form von Rechnungen und können nicht fiktiv abgerechnet werden.

(Letzte Aktualisierung: 29.01.2018)

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Katrin Kaiser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht

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