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Heilbehandlungskosten
Die Heilbehandlungskosten umfassen alle erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten die einer durch einen Verkehrsunfall verletzten Person zur Heilung bzw. Linderung der erlittenen Verletzungen entstanden sind und von den Krankenkassen nicht getragen werden.
Erforderlich ist, was medizinisch notwendig und objektiv betrachtet zweckmäßig ist.
In Betracht kommen insbesondere Zuzahlungen zu Medikamenten, Fahrtkosten, Besuchskosten für Angehörige, Zuzahlungen für Heil- und Hilfsmittelerbringer sowie Zahnersatz.
(Letzte Aktualisierung: 16.05.2014)
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Katrin Kaiser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht
Mail: halle@etl-rechtsanwaelte.de