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Erwerbstätigenbonus
Der Erwerbstätigenbonus stellt einen Erwerbsanreiz zur Erhaltung der Arbeitsfreude dar und ist bei der Bedarfsberechnung zu berücksichtigen. Er verringert das bereinigte Nettoeinkommen der Ehegatten bei der Berechnung von Ehegattenunterhalt. In den jeweiligen unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte sind hierzu unterschiedliche Bestimmungen zur Quote oder einem Prozentsatz enthalten.
(Letzte Aktualisierung: 15.08.2016)
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