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Bereinigtes Nettoeinkommen
Das bereinigte Nettoeinkommen bildet die Grundlage für alle Berechnungen im Unterhaltsrecht. So sind von den jeweils erzielten Jahreseinkünften anrechenbare monatliche Aufwendungen wie
- maßgebliche Steuern und Abzüge
- angemessene Vorsorgeaufwendungen
- abgrenzbare berufsbedingt bedingte Aufwendungen i.H.v. einer üblichen Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens (mindestens 50 EUR höchstens 150 EUR)
- Kosten der Kinderbetreuung
- ehebedingte Schulden
- notwendige Kosten der berufsbedingten Nutzung eines Kraftfahrzeuges (0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer
zuvor absetzbar.
Mit dem danach erhaltenen Betrag wird anschließend gemäß den unterhaltsrechtlichen Leitlinien gerechnet.
(Letzte Aktualisierung: 03.06.2016)
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Katrin Kaiser
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht
Mail: halle@etl-rechtsanwaelte.de