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Werkdienstwohnung
Siehe dazu insbesondere § 576b BGB.
Im Fall einer Werkdienstwohnung ist die Überlassung von Wohnraum Bestandteil des Arbeitsvertrages und Teil der Vergütung.
Zu weiteren Einzelheiten siehe Palandt/Weidenkaff, Komm., 78. Aufl. 2019, BGB, Vorb v § 576.
Siehe auch unsere Ausführungen zum Stichwort Werkmietwohnung.
(Letzte Aktualisierung: 09.10.2019)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt