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Doppelbefristung
Eine Doppelbefristung liegt vor, wenn eine Zweckbefristung oder eine auflösende Bedingung zugleich mit einer Höchstbefristung kombiniert wird. Sie wird als zulässig angesehen (zu weiteren Einzelheiten siehe ErfK/Müller-Glöge, 17. Aufl. 2017, TzBfG, § 3, Rn. 13 m.w.N.).
Eine übliche Formulierung lautet etwa:
“ … Für die Zeit des krankheitsbedingten Ausfalls von Arbeitnehmer X, längstens jedoch bis zum … [Datum]“.
(Letzte Aktualisierung: 16.01.2017)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt