Startseite | Aktuelles | Widerspruch des Mieters gegen eine Eigenbedarfskündigung des Vermieters (§ 574 Abs. 1 Satz 1 BGB)

Widerspruch des Mieters gegen eine Eigenbedarfskündigung des Vermieters (§ 574 Abs. 1 Satz 1 BGB)

Widerspruch des Mieters gegen eine Eigenbedarfskündigung des Vermieters (§ 574 Abs. 1 Satz 1 BGB)
Aktuelles
14.07.2021

Widerspruch des Mieters gegen eine Eigenbedarfskündigung des Vermieters (§ 574 Abs. 1 Satz 1 BGB)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zu den Voraussetzungen einer nicht zu rechtfertigenden Härte im Sinne des § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB entschieden (BGH, Urt. v. 03.02.2021 – VIII ZR 68/19, L&L 2021, 449); die Leitsätze zu b) bis d) lauten wie folgt:

„b) Das hohe Alter eines Mieters begründet ohne weitere Feststellungen zu den sich hieraus ergebenden Folgen für den betroffenen Mieter im Falle eines erzwungenen Wohnungswechsels grundsätzlich noch keine Härte im Sinne des § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB (…).

  1. c) Der Annahme, das hohe Lebensalter des Mieters gebiete auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters in der Regel die Fortsetzung des Mietverhältnisses, liegt eine unzulässige Kategorisierung der nach § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB abzuwägenden Interessen zugrunde (…).
  2. d) Eine langjährige Mietdauer lässt für sich genommen noch nicht auf eine tiefe Verwurzelung des Mieters am Ort der Mietsache schließen. Vielmehr hängt deren Entstehung maßgeblich von der individuellen Lebensführung des jeweiligen Mieters (Pflegen sozialer Kontakte in der Nachbarschaft etc.) ab (…).“
Suchen
Format
Autor(en)
Weitere interessante Artikel