Sind dem Transparenzregister Nießbraucher an GmbH-Geschäftsanteilen mitzuteilen?
Nein, meint Wachter in einem in DB 2022, 2111 ff. veröffentlichten Beitrag [„Neues und Altes zum Nießbrauch an GmbH-Geschäftsanteilen“]. Wachter begründet dies damit, dass der Nießbraucher regelmäßig kein wirtschaftlich Berechtigter sei.
Siehe auch unser Dienstleistungsangebot „Transparenzregister wird zum Vollregister“.