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Wissenszurechnung
Hier geht es um die Zurechnung von Wissen im Rahmen eines Vertretungsverhältnisses. Die Wissenszurechnung beurteilt sich grundsätzlich nach § 166 Abs. 1 BGB analog.
Siehe auch den Beitrag von Hamdorf in NJW 2023, 553 ff. [„Wissenszurechnung beim Grundstückskauf“].
(Letzte Aktualisierung: 16.03.2023)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt