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Videobeurkundungsverfahren
Hierbei handelt es sich um ein seit 01.08.2022 zulässiges Verfahren, bei dem für bestimmte gesellschaftsrechtliche Urkundsgeschäfte eine notarielle Videobeurkundung rechtlich möglich ist.
Siehe auch den Beitrag von Herz/Hupka in NJW 2022, 3385 ff. [„Das neue Videobeurkundungsverfahren“].
(Letzte Aktualisierung: 29.11.2022)
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