https://etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/zivilrecht-zivilprozessrecht/vertretbare-sachen
Vertretbare Sachen
Nach § 91 BGB sind vertretbare Sachen im Sinne des BGB solche beweglichen Sachen, die im Verkehr nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt zu werden pflegen.
Vertretbar ist eine Sache, wenn sie sich von anderen der gleichen Art nicht durch ausgeprägte Individualisierungsmerkmale abhebt und daher austauschbar ist (Palandt/Ellenberger, BGB, Komm., 79. Aufl. 2020, § 91, Rn. 1 m.w.N.).
Vertretbar in diesem Sinne sind z. B. Geld, Aktien und allgemein Waren aus einer Serienfertigung (Palandt/Ellenberger, a.a.O.).
(Letzte Aktualisierung: 25.02.2020)
Unsere Standorte finden Sie hier.
Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt