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Vertrag zugunsten Dritter
Siehe hierzu insbesondere §§ 328, 329 BGB.
Siehe im Übrigen auch unsere Ausführungen zum Stichwort Vertrag zu Lasten Dritter.
(Letzte Aktualisierung: 16.01.2023)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt