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Umgekehrte Hypothek
Hierbei handelt es sich um ein Darlehen des Eigentümers einer Immobilie, das dieser bei einem anderen Person aufnimmt. Das Darlehen wird in monatlichen Raten ausbezahlt. Die Rückzahlung des Darlehens wird nach dem Tod des Darlehensnehmers und Immobilieneigentümers zur Rückzahlung fällig. Die Sicherung des Darlehensgebers erfolgt über eine Immobiliarsicherheit.
Siehe auch den Beitrag von Becker in NJW 2021, 1265 ff. zum Kauf gegen Wohnungsrecht.
(Letzte Aktualisierung: 17.05.2021)
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