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Sachen
Nach § 90 BGB sind Sachen im Sinne des Gesetzes nur körperliche Gegenstände. Freie Luft und Wasser sind demzufolge keine Sachen (Palandt/Ellenberger, BGB, Komm., 77. Aufl. 2018, § 90, Rn. 1). Gleiches gilt für den Körper eines lebenden Menschen (Palandt/Ellenberger, a.a.O.).
(Letzte Aktualisierung: 13.12.2017)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt