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Postmortale Vollmacht
Hierbei geht es um eine Vollmacht, die über den Tod des Vollmachtgebers hinaus reicht.
Siehe hierzu auch den Beitrag von Zimmer in NJW 2022, 3392 ff. [„Testamentsvollstreckung und postmortale Vollmacht“].
BGH, Beschl. v. 14.09.2022 – IV ZB 34/2, NJW 2022, 34361:
„Das Verhältnis von postmortaler Vollmacht zu einer vom Erblasser angeordneten Testamentsvollstreckung kann nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall aufgrund einer Auslegung der Vollmachtsurkunde und der letztwilligen Verfügung unter Berücksichtigung des Erblasserwillens ermittelt werden.“
(Letzte Aktualisierung: 29.11.2022)
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