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Paketvertrag
Bei Paketverträgen handelt es sich nach § 327a Abs. 1 Satz 1 BGB um Verbraucherverträge, die in einem Vertrag zwischen denselben Vertragsparteien neben der Bereitstellung digitaler Produkte die Bereitstellung anderer Sachen oder die Bereitstellung anderer Dienstleistungen zum Gegenstand haben.
Siehe auch den Beitrag von Fervers in NJW 2021, 3681 ff. [„Die unterbliebene Bereitstellung des digitalen Produkts“].
(Letzte Aktualisierung: 28.04.2022)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt