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Zivilrecht/Zivilprozessrecht

Pactum de non petendo

Der Satz ist der lateinischen Rechtsprache entnommen. Unter einem pactum de non petendo versteht man eine Vereinbarung, nach der jemand gegenüber einem anderen gegenüber darauf verzichtet, eine Forderung geltend zu machen.

(Letzte Aktualisierung: 01.01.1970)

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