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Zivilrecht/Zivilprozessrecht

Hoffnungskauf

Hier kauft der Käufer eine Chance. Der Kaufgegenstand existiert zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (noch) nicht. In einem solchen Fall muss der Käufer den Kaufpreis auch dann entrichten, wenn sich die Chance nicht realisiert.

Beispiel: Kauf eines noch nicht zur Welt gekommenen Jungtieres.

(Letzte Aktualisierung: 12.12.2023)

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Dr. Uwe P. Schlegel
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