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Gestörte Gesamtschuld
Eine gestörte Gesamtschuld liegt vor, wenn einer von mehreren (potenziellen) Gesamtschuldnern aufgrund einer vertraglichen oder gesetzlichen Haftungsprivilegierung nicht haftet.
Zur gestörten Gesamtschuld im Zusammenhang mit einem Kfz-Unfall siehe den Beitrag von Burmann/Jahnke in NJW-Spezial 2022, 137 f. sowie allgenmein zu den Konsequenzen für die Schadenregulierung bei gestörter Gesamtschuld in NJW-Spezial 2022, 201.
(Letzte Aktualisierung: 16.05.2022)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt