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Einseitiges Rechtsgeschäft
Einseitige Rechtsgeschäfte enthalten die Willenserklärung nur einer Person. Beispiele für ein einseitiges Rechtsgeschäft sind die Kündigungserklärung, die Anfechtungserklärung (§ 143 Abs. 1 BGB), die Testamentserrichtung und die Auslobung (§ 657 BGB).
(Letzte Aktualisierung: 24.02.2023)
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Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt