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Zivilrecht/Zivilprozessrecht

Einseitiges Rechtsgeschäft

Einseitige Rechtsgeschäfte enthalten die Willenserklärung nur einer Person. Beispiele für ein einseitiges Rechtsgeschäft sind die Kündigungserklärung, die Anfechtungserklärung (§ 143 Abs. 1 BGB), die Testamentserrichtung und die Auslobung (§ 657 BGB).

(Letzte Aktualisierung: 24.02.2023)